Über uns

Die 2005 errichtete und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Almut- Brahms-Stiftung unterstützt hilfsbedürftige, insbesondere behinderte Menschen und fördert Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie in der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe.

Selbstverständnis

Die Almut-Brahms-Stiftung orientiert sich an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die eine Richtschnur für transparentes und uneigennütziges Stiftungshandeln darstellen.

Ein Rollstuhl am Strand von Borkum, der Heimat von Almut Brahms.
Almut Brahms (1941 – 2021)

Unsere Stifterin Almut Brahms

Frau Brahms wurde 1941 als Tochter des Inselpastors auf Borkum geboren und setzte ihre Gestaltungskraft und ihr Vermögen ein, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen. Dabei waren ihr insbesondere Projekte zur Förderung behinderter Menschen ein wichtiges Anliegen. So hat Frau Brahms u. a. der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bereits ab 1998 die Nutzung des Hans-Schäfer-Hauses in Wilnsdorf bei Siegen für 12 Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung über mehr als zwei Jahrzehnte ermöglicht. Frau Brahms hat in ihrem Selbstverständnis christliche Werte, Weltoffenheit und wirtschaftliches Denken verbunden. Sie hat die Almut-Brahms-Stiftung 2005 errichtet und ihre Satzung entsprechend gestaltet. Mehr als 10 Jahre lang hat Frau Brahms Einfluss auf die Arbeit der Stiftung genommen und sie in ihrem Testament zur alleinigen Erbin eingesetzt. Wir fühlen die Verpflichtung, die Arbeit der Stiftung in ihrem Sinne fortzusetzen.

Organe der Stiftung

Die Organe der Stiftung sind der geschäftsführende Vorstand sowie der Beirat als Aufsichtsgremium. Die Mitglieder beider Gremien sind ehrenamtlich tätig und über das Büro der Stiftung zu erreichen. Vorstand: Manfred Gahrens, Evelyn Nießen-Hort • Almut-Brahms-Stiftung, Alter Trassweg 46, 51427 Bergisch Gladbach • Kontakt

Was wir tun

Zu unseren aktuellen Aktivitäten gehört die Förderung des „Pauline-Soundclubs“ Im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt in Siegburg, das Projekt „Kammermusik“ Im Vincenz-Palotti-Hospiz in Bensberg und die Unterstützung der Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH.

Wir unterstützen auch Einzelpersonen in Notlagen und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Leuchtturm auf Borkum, dem Geburtsort von Almut Brahms

Der „Pauline-Soundclub“

Im Kinderheim Pauline von Mallinckrodt in Siegburg unterstützt die Almut-Brahms-Stiftung im „Pauline-Soundclub“ die musikalische Früherziehung der Kinder und Jugendlichen, ihre Gesangs- und Chorarbeit sowie die „Pauline Band“. Link: https://www.kinderheim-pauline.de/projekte/soundclub.html

Projekt „Kammermusik“

Im Vincenz-Palotti-Hospiz in Bensberg singt Musikerin Melanie Heizmann seit Mitte 2024 regelmäßig für und mit den Gästen des Hospizes und lässt mit Hilfe der Musik Erinnerungen an das gelebte Leben wieder wach werden. Wir hoffen, dieses Projekt fortsetzen zu können und suchen hierfür Kooperationspartner. (Link folgt)

Lebenshilfe: Wohnen in Wilnsdorf

Durch ein großzügiges Vermächtnis von Frau Brahms ist die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH in der Lage, eine Wohnstätte für Menschen mit Behinderung neu zu errichten, das Almut-Brahms–Haus. Die Stiftung begleitet und fördert das Projekt. Link: https://www.lebenshilfe-wohnverbund-nrw.de/erwachsene/wohnen/wohnen-in- wilnsdorf/

So können Sie uns helfen

Spenden – eine Möglichkeit, gemeinsam Gutes zu tun

Wenn Sie die gemeinnützige Arbeit der Stiftung insgesamt oder bei einzelnen Projekten unterstützen möchten, dann helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Möglich sind Einzel- oder Dauerspenden in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich oder jährlich). Jeder Euro hilft!

Spenden sind gerade in Zeiten, in denen sich mit dem Stiftungskapital am Finanzmarkt nur geringe jährliche Erträge erzielen lassen, ein wichtiger Beitrag für die Erreichung des Stiftungszweckes.

Spenden geht einfach: Überweisen Sie den Betrag, den Sie spenden möchten, bitte mit dem Verwendungszweck „Spende“ an die Almut-Brahms-Stiftung: IBAN: DE91 3708 0040 0905 0280 00 (Commerzbank AG)

Die Stiftung kann Spenden einwerben und Ihnen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist und über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügt. Ihre Spende wird daher uneingeschränkt, zeitnah und ausschließlich für gemeinnützige Stiftungszwecke verwandt.

Bitte denken Sie auch daran, dass Spenden bei Geburtstagen, Jubiläen und anderen Festen eine sinnvolle Alternative zu Geschenken sein können.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie einen persönlichen Anlass nutzen, um Spenden für die Stiftung zu sammeln und stimmen die Einzelheiten zu den Abläufen gern mit Ihnen ab. Hierfür wenden Sie sich direkt an Manfred Gahrens und Evelyn Nießen-Hort unter mail@almut-brahms-stiftung.de

Zustiftungen fließen in das Kapital der Stiftung und erhöhen somit auf Dauer die jährlich am Finanzmarkt erwirtschafteten Erträge des Stiftungskapitals. Sie sind erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten der Stiftung und sind eine langfristig wirkende Alternative zur Spende. Mit einer Zustiftung schaffen Sie bleibende Werte und könne Ihre Vorstellungen von einer nachhaltigen Förderung einzelner oder aller Stiftungszwecke auf Dauer realisieren. Ihre Anliegen und Wünsche als Stifterin/als Stifter haben bei der Verwendung der Mittel höchste Priorität. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf gern an, damit wir die Umsetzung Ihres Stiftungswunsches gemeinsam auf den Weg bringen können.

Es gibt viele gute Gründe, den letzten Willen niederzulegen und mit dem Vermögen über die eigene Lebenszeit hinaus die Zukunft mitzugestalten. Nähere Informationen über die an ein wirksames Testament zu stellenden Anforderungen finden sie etwa in der Bröschüre „Erben und Vererben“, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Erben_Vererben.html? nn=110568 Ein guter Grund, bei der Abfassung eines Testamentes auch an die Stiftung zu denken, ist zudem die grundsätzlich anfallende Erbschaftssteuer: Zuwendungen in Form von Erbschaften und Vermächtnissen jeder Art an eine als gemeinnützig anerkannte steuerbegünstigte Stiftung, wie die Alm-Brahms-Stiftung, sind jedoch von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie daher erwägen sollten, die Stiftung in Ihrem Testament als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmerin zu bedenken, nehmen Sie bitte zuvor Kontakt mit uns auf.

Links und Logos von Sponsoren

Wir bieten Sponsoren gerne die Möglichkeit, auf unserer Website mit Ihrem Logo und ggfs. einem Link zur eigenen Website zu erscheinen. Wir werden diesem Thema in nächster Zukunft unsere Aufmerksamkeit schenken und bitten Sie herzlich, uns einfach anzusprechen, falls Sie zu diesem Thema Fragen haben.